Das Unternehmen

Allgemeine Auftragsbedingungen der KÖGL-Akademie
§ 1 Anwendungsbereich: Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten, insbesondere Leistungen, die durch die Kögl GmbH für den Auftraggeber (kurz: AG) erbracht und vorgenommen werden. Die AGB gelten auch für neue Aufträge, sofern nicht Anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Grundsätze der Auftragserfüllung: Die mit dem Auftrag vereinbarten Leistungen erbringt die Kögl GmbH im Rahmen eines Werkvertrages. Der Kögl GmbH steht daher die Heranziehung Dritter zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu. Die Kögl GmbH ist an keine Weisungen, an keine Arbeitszeit und an keinen Arbeitsort gebunden. Erklärungen der Kögl GmbH an den AG gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Auftragserteilung vom AG bekannt gegebene oder danach schriftlich mitgeteilte geänderte Adressse versandt werden. Die Kögl GmbH kann mit dem AG, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Schriftlich abzugebende Erklärungen können, soweit nichts Anderes vereinbart ist, auch mittels Telefax oder Email erfolgen. Die Kögl GmbH ist berechtig, den Email Verkehr mit dem AG in nicht verschlüsselter Form abzugeben. Der AG erklärt sein Einverständnis, dass die Kögl GmbH die den AG und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, überlässt und übermittelt, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig und zweckmäßig ist.
§ 3 Honorar: Der für die auftragsgegenständlichen Leistungen vertraglich vereinbarte Werklohn ist nach Legung einer umsatzsteuergerechten Rechnung bar und abzugsfrei unverzüglich an die Kögl GmbH zu bezahlen. Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat die Kögl GmbH Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Zu dem die Kögl GmbH gebührenden / mit ihr vereinbarten Honorar sind die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß sowie die erforderlichen und angemessenen Spesen einschließlich für den AG entrichteten Barauslagen hinzuzurechnen. Sofern der AG mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, gelten Verzugszinsen in der geltenden Höhe, mindestens aber in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Kögl GmbH ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber zum jeweiligen Monatsende berechtigt, Rechnungen zu legen und Vorschüsse zu verlangen. Der AG kann mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Haftung: Die Haftung der Kögl GmbH ist auf die für den konkreten Schadensfall im Rahmen der von der Kögl GmbH abgeschlossenen Haftpfichtversicherung zur Verfügung stehende Versicherungssumme, welche jedenfalls mit der Rechnungssumme begrenzt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn der AG Verbraucher ist, nicht für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. Der dargestellte Höchstbetrag umfasst alle gegen die Kögl GmbH bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung. Die Kögl GmbH haftet nur gegenüber dem AG, nicht gegenüber Dritten. Weitergehende Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Die Kögl GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall u.ä. Vermögensschäden.
Soweit nicht gesetzlich eine kürzerer Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der AG nicht Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen die Kögl GmbH, wenn sie nicht vom AG binnen 6 Monaten (falls der AG Unternehmer im Sinne des Komsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der AG nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der AG vom Schaden und der Person des Schädigers oder von sonst Anspruchs begründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach dem Ablauf von 5 Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten.
§ 5 Beendigung des Auftrages: Der Auftrag kann von der Kögl GmbH ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Entgeltanspruch von der Kögl GmbH bleibt davon unberührt.
§ 6 Rechtswahl und Gerichtsstand: Für alle in den Auftragsbedingungen nicht geregelten Fragen gelten die AGB der Technischen Büros – Ingenieurbüros sowie materielles österreichisches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis einschließlich Streitigkeiten über die Gültigkeit des Auftragsverhältnisses wir die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von der Kögl GmbH vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Die Kögl GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den AG auch bei jedem anderen Gericht im In- und Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der AG seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber AG, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt die Regelung des KSchG.
§ 7 Datenschutz / Telekommunikationsgestez
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen und Interessentinnen/Interessenten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 8 Gerichtsstand
Eisenstadt
Stand: April 2009
