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§82b der Gewerbeordnung

§82b der Gewerbeordnung

§82b der Gewerbeordnung

Gute Noten für den Betrieb

Mit der einmal erlangten Betriebsanlagengenehmigung lässt es sich zwar eine Zeitlang ruhig arbeiten, nach fünf Jahren steht aber eine neuerliche Prüfung an. Bei diesem Fünf-Jahres-Check wird kontrolliert, ob die gewerbliche Betriebsanlage dem Genehmigungsbescheid und sonstigen gewerberechtlichen Vorschriften entspricht.

Fachkundig überprüft
Diese wiederkehrende Prüfung kann von speziell ausgebildeten Fachleuten, aber auch vom Betriebsanlageninhaber oder einem Betriebsangehörigen vorgenommen werden, falls diese fachkundig und geeignet für die Überprüfung sind. Als fachkundig und geeignet gelten Personen, die über die nötigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und gewährleisten können, dass sie die Überprüfung gewissenhaft durchführen.

Korrekt dokumentiert
Die Firma Kögl unterstützt Betriebsinhaber bei der verantwortungsvollen Aufgabe der Paragraph-82b-Überprüfung und führt österreichweit die erforderlichen Kontrollen durch. Mit Hilfe einer eigens entwickelten Paragraph-82b-Software wird die Prüfung übersichtlich und leicht nachvollziehbar dokumentiert.

Rechtssicherheit für den Betrieb

Der Vorteil für den Betriebsinhaber liegt auf der Hand: Eine korrekte Überprüfung garantiert Rechtssicherheit.