Arbeitsmittel

Selbstfahrende Arbeitmittel
Ausfall kommt teuer
Ohne die Unterstützung von Baumaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln wäre ein effektives Arbeiten auf Baustellen und in Betrieben heutzutage undenkbar. Viel Geld wird in die Entwicklung und den Ankauf der stählernen Spezialisten investiert. Umso ärgerlicher ist es, wenn die unentbehrlichen Helfer einmal ausfallen oder aufgrund mangelnder Schutzmaßnahmen einen Unfall verursachen.
Schutz für den Fahrer
Zur Gruppe der selbstfahrenden Arbeitsmittel gehören laut Arbeitsmittelverordnung Hubstapler, Bagger, Radlader, Muldenkipper und Transportkarren. Die Arbeitsmittelverordnung sieht für selbstfahrende Arbeitsmittel einen Überroll- und Kippschutz vor. Die Lenkerkabine muss mit einer Heizung und Belüftung ausgestattet sein, wenn die Maschine überwiegend im Freien verwendet wird.
Selbstfahrende Arbeitsmittel müssen über folgende Ausrüstungsteile verfügen:
- feststellbare Bremseinrichtung
- akustische Warnvorrichtung
- Lenkvorrichtung
- leicht zugängliche oder automatisch auslösende Not-Stopp-Vorrichtung
- Scheinwerfer und Begrenzungslicht
- Beifahrersitze (oder Standflächen mit Anhaltevorrichtungen) für mitfahrende ArbeitnehmerInnen
- Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme (Schlüssel)
„Gesundenuntersuchung“ für Maschinen
Auch wenn die Maschine wie am Schnürchen läuft, muss sie jährlich zum „Gesundheits-Check“. Der Gesetzgeber schreibt für selbstfahrende Baumaschinen einmal jährlich eine wiederkehrende Prüfung vor. Die Firma Kögl überprüft zuverlässig, ob die Maschine den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
