Öffentliche Einrichtungen

Spiel- und Sportplätze
Gesetzliche Grundlagen
Inspektion und Wartung nach EN 1176-7: 1997
6. Inspektion
6.1 Die Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile sollten nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.
6.2 Die Inspektion der Geräte und Geräteteile sollte wie folgt durchgeführt werden:
a) Visuelle Routineinspektion. Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z.B. können diese in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten.
Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein!
Beispiele für visuelle und operative Inspektion sind Sauberkeit, Zwischenräume zwischen Gerät und Boden, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß (von beweglichen Teilen) und bauliche Festigkeit.
Operative Inspektion
Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebes und der Stabilität der Anlage insbesondere in bezug auf Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind.
b) Jährliche Hauptinspektion
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen, z.B. Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung und Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer vakuumdicht abgedichtet sind.
Die jährliche Hauptinspektion kann die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen.
7. Inspektionsplan
7.1. Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Eigner sicherstellen, dass ein geeigneter Inspektionsplan für jeden Spielplatz aufgestellt und beibehalten wird. Hierbei sollten die lokalen Bedingungen und die Herstellerangaben in Betracht gezogen werden, die die nötige Inspektionshäufigkeit beeinflussen können.
