Öffentliche Einrichtungen

Sport- und Turnhallen
... gemäß ÖNORM B2609 Geräteaustattung Sporthallen Pkt. 13:
Turn- und Sportgeräte sind darüber hinaus mindestens einmal jährlich durch befugte Personen prüfen zu lassen
Wir prüfen genau, ob die Geräte ein weiteres Jahr bis zum Folgeprüftermin funktionstüchtig bleiben und dokumentieren alle Details der Überprüfung schriftlich und schlagen Verbesserungsmaßnahmen vor. Die Verantwortlichen können so sicher gehen, dass keine Gefahrenquellen übersehen werden.
- Ermitteln und Beurteilen von Gefahren
- Prüfbescheinigung für die IST-Situation
- Dokumentieren von Verbesserungsmaßnahmen
- Information zu Prüffälligkeit
