Steigschutzeinrichtungen

Steigschutzeinrichtungen
Abnahmeprüfung gemäß ÖNORM Z1700 6.1.4
Der Errichter von Anschlagpunkten hat miit dem Übergabeprotokoll nachzuweisen, dass die vorgegebenen kräfte gemäß ÖNORM EN 795 aufgenommen werden können.
Im Übergabeprotokoll müssen mindestens folgende Aussagen enthalten sein:
- Name der Errichters
- Produktnamen der Anschlagmittel
- Datum des Einbaues des Anschlagpunktes
- Identifizierung des Anschlagpunktes
- die Höchstanzahl der anschlagbaren Personen
- Beschreibung der Untergrundkonstruktion und des verwendeten Ankersystems
- Angaben hinsichtlich wiederkehrender Überprüfung unter berücksichtigung der Umgebungseinflüsse
Wiederkehrende Überprüfung gemäß ÖNORM Z1700 6.2.1
Anschlagpunkte, Steigschutzsysteme, horizontale Anschlageinrichtungen, Arbeitsbühnen, Laufstege und Leitern sind mindestens ein Mal jährlich von fachkundigen Personen einer wiederkehrenden Überprüfung durch Augenschein zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren.
In besonderen Fällen (zB Umgebungseinflüsse wie Erschütterungen, Schwingungen, extreme temperaturschwankungen) sind zusätzliche wiederkehrende Überprüfungen genäß den Angaben des Herstellers und/oder Errichters durchzuführen.
