Arbeitsmittel

Verordnung
Sicherheits-Check für Werkzeug und Hilfsmittel
Die österreichische Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) aus dem Jahr 2000 schreibt vor:
„Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt wurden und auch keine Mängel festgestellt wurden, die eine Weiterverwendung verbieten.“
Folgende Prüfungen sind durchzuführen:
Abnahmeprüfung: Bei allen Arbeitsmitteln, bei denen die Sicherheit von der korrekten Montage abhängt.
Wiederkehrende Prüfungen: Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von ArbeitnehmerInnen hervorrufen kann, sind wiederkehrend zu überprüfen.
Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen: Nach schädigenden Einflüssen (Absturz von Lasten, Kollision, Überlastung, Brand etc.) müssen Arbeitsmittel, für die wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben sind, vor der Weiterverwendung überprüft werden.
Prüfung nach Aufstellung: Krane, motorkraftbetriebene Hebevorrichtungen, Befahr- und Rettungseinrichtungen und mechanische Leitern müssen jedesmal neu überprüft werden, wenn sie an einem neuen Einsatzort aufgestellt wurden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind jeweils in schriftlichen Prüfbefunden festzuhalten.
Zuverlässig geprüft!
Die Firma Kögl bietet gesetzeskonforme Überprüfungen der Arbeitsmittel an. Termingerecht wird auf die Prüffälligkeit hingewiesen. Rasch, effizient und normbewusst erfolgen österreichweit die nötigen Überprüfungen. Somit wird ein höchstes Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet.
>> Arbeitsmittelverordnung AM-VO
